Basisrente / Rürup Rente

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Die private Altersvorsorge vom Typ Basis bzw. Rürup Rente ist eine vom Gesetzgeber vorgesehene freiwillige private Leibrente. Sie ist als grundsätzliche Möglichkeit zur steuerlich begünstigten Aufbesserung der staatlichen Rente gedacht (daher das Synonym „Basis Rente / Rürup Rente“). Die Rürup Rente (auch Rüruprente oder Basisrente) hat deutliche Vorteile gegenüber der normal gesetzlichen Rentenversicherung.

Die wichtigsten Aspekte der Basisrente / Rürup Rente in einer Übersicht:

Als private Altersvorsorge unterliegen die in die Basis / Rürup Rente eingezahlten Beträge natürlich nicht dem Generationenvertrag, sondern sie sind eben eine private Vorsorge und keine gesetzliche Rente.

Wie auch bei der Riester Rente oder bei Abschluss einer privaten Rente in Form einer Lebensversicherung entscheiden Sie bei der Rürup Rente selbst, wie das eingezahlte Kapital investiert werden soll. Hierin liegt ein weiterer wesentlicher Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bis zu gewissen Grenzen können Anleger, die eine Rürup Rente abschließen, die eingezahlten Beträge von ihrer Einkommenssteuer absetzen (Steuervorteil in der Ansparphase). Daher ist die Basis / Rürup Rente insbesondere für Selbständige interessant, auch wenn es für diese Form der privaten Altersvorsorge nicht eine unmittelbare Bezuschussung durch Zulagen des Staats wie bei der Riester Rente gibt.

Für Selbständige ist Rürup die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Dennoch steht die Basis / Rürup Rente auch Arbeitnehmern frei. Insbesondere bei hohem Einkommen kann das steuerlich sehr interessant sein. Das in Form einer Rürup Rente gebundene Kapital bietet einen Schutz vor Anrechnung im Fall der Erwerbslosigkeit (Hartz IV-Schutz).

Die Auszahlung des Kapitals kann nur in Form einer lebenslangen Rente erfolgen.

Grundsätzlich kann eine Basis / Rürup Rente von allen in Deutschland einkommenssteuerpflichtigen Personen abgeschlossen werden, die wohnhaft in Deutschland sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben.

Durch die Rürup Rente kann also jeder das individuelle „Langlebigkeitsrisiko“ absichern. Eine Rentenauszahlung eines Rürup-Vertrages ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Wie bei der Riester Rente ist die Besteuerung der Rürup-Auszahlungen nachgelagert.

Eine Förderung bei Umzug ins Ausland ist nicht möglich.

Für die Basisrente / Rürup Rente lassen sich grundsätzlich drei unterschiedliche Anlagestrategien mit unterschiedlichem Chance-Risiko-Profil beschreiben:

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