Rechtsschutzversicherung

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Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichern.

Dieses Kostenrisiko wird je nach Versicherung ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall) übernommen. Dazu gehören insbesondere Kosten für

  • die Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Sachverständigenhonorare und Zeugengelder
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Je nach Police werden auch Strafkautionen etc. übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz mindestens europaweit gilt (auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören). Für fast alle Leistungsarten besteht i.d.R Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

Die Rechtsschutzversicherungen bestehen in der Regel aus Modulen, die mehrere Lebensbereiche und Leistungsarten abdecken. Sie könnensich also entscheiden, ob Sie ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, abschließen, oder sich auf einen Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränken.

Die vier Lebensbereiche der Rechtschutzversicherung

  • Privat
  • Arbeit- und Beruf
  • Miete, Wohnungs- / Grundstückseigentum
  • Verkehr

Die elf Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung:

  1. Schadenersatz-Rechtsschutz
  2. Arbeits- und Berufsrechtsschutz
  3. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  4. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  5. Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  6. Sozialgerichtsrechtsschutz
  7. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  8. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  9. Strafrechtsschutz
  10. Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
  11. Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht

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