Private Rentenversicherung

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Eine gut strukturierte private Altersvorsorge ist heute die Voraussetzung, um einen hohen Lebensstandard im Alter abzusichern. Die gesetzliche Rente wird für viele Haushalte im Alter nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard abzusichern.

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Kapitallebensversicherung und einer (privaten) Rentenversicherung?

Eine Kapitallebensversicherung beinhaltet in jedem Fall einen Todesfallschutz. Eine Rentenversicherung kann, muss aber nicht, eine Todesfallversicherung beinhalten. Eine Rentenversicherung kann wie ein reiner Sparvertrag abgeschlossen werden, der den klassischen Lebensversicherungsschutz nicht bietet. Bei einer Kapitallebensversicherung wird immer ein Einmalbetrag ausgezahlt. Bei einer Rentenversicherung hat der Anleger die Wahl zwischen einer Einmalauszahlung oder einer lebenslangen Monats-Rente. Aktuell werden fast nur noch wegen der höheren Flexibilität Rentenversicherungen mit der Option der einmaligen Kapitalauszahlung abgeschlossen.

Der Versicherte kann bei einer Rentenversicherung aus seinem angesparten Vermögen eine Rente bis an das Lebensende erhalten. Ein Hinterbliebenenschutz kann unterschiedlich gestaltet werden. Rentengarantiezeit nach Rentenbeginn, Abschluss von einer zusätzlichen Hinterbliebenen-Rente oder Rückzahlung von eingezahlten Beiträgen im Todesfall des Rentenberechtigten vor Rentenbeginn.

Ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung oder private Lebensversicherung.

Für die private Rente lassen sich grundsätzlich drei unterschiedliche Anlagestrategien mit unterschiedlichem Chance-Risiko-Profil beschreiben:

Steuerliche Förderung der Privaten Rentenversicherung:

Jede private Rentenversicherung ermöglicht interessante steuerliche Vergünstigungen und ist daher gegenüber „gewöhnlichen“ Fondssparplänen o.ä. für die private Altersvorsorge gut geeignet. Grundsätzlich fällt bei der privaten Rente während der Laufzeit keine Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an.

Die private Rente ist steuerlich gefördert, wenn die Laufzeit des Rentenvertrags mindestens 12 Jahre beträgt und der Auszahlungszeitpunkt auf das 60. Lebensjahr oder später fällt.

Wählt der Anleger eine einmalige Kapitalausschüttung ab dem 60. Lebensjahr, dann ist der Ertrag nur zu 50% zu versteuern.

Bei Auszahlung in Form einer monatlichen Rente profitieren die Anleger von einer noch günstigeren Ertragsanteilbesteuerung.

Flexibilität der privaten Rentenversicherung:

Eine gute private Rentenversicherung ermöglicht dem Kunden die Wahl zwischen einer einmaligen Auszahlung des Kapitals zu einem Stichtag oder einer Ausschüttung in Form einer lebenslangen Rente.

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