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» WeiterInnerhalb seines Lebens erwirtschaftet ein Arbeitnehmer oder Selbständiger einen beträchtlichen Geldbetrag. Dies jedoch nur, wenn er durchgehend produktiv arbeitet. Wird die Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder Unfall eingeschränkt, hat dieses dramatische Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsbilanz. Die Arbeitskraft ist damit das wichtigste Kapital jedes einzelnen und sollte auf jeden Fall durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Ein 23 jähriger gut ausgebildeter Berufsanfänger erwirtschaftet bspw. mit einem Einstiegsgehalt von 2.000,- pro Monat und einer jährlichen Gehaltssteigerungsrate von 2% bis zu seinem 65. Lebensjahr ca. 1,6 Mio. € als Einkommen. Bei einem Hochschulabsolventen können das über den Zeitraum auch mehr als 3,0 Mio. € sein.
Das Risiko eine Berufsunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter. Die finanziellen Konsequenzen aus einer Berufsunfähigkeit sind jedoch umso höher, je jünger man ist. Wird man in jungen Jahren berufsunfähig, kann dieses den Aufbau eines Kapitalstocks zu Vorsorgezwecken massiv beeinträchtigen.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist nicht gering: Jeder 6. Angestellte stellt heute Antrag auf Rente aufgrund eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Häufigste medizinische Ursachen sind psychische Erkrankungen, Indikationen am Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf-Störungen und Krebs.
Eine umfassende staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für die ab 1961 geborenen nicht mehr. Es können lediglich minimale Zuschüsse bei Vollinvalidität und Geburt beantragt werden. Die Gewährleistung eines akzeptablen Lebensstandards bei Berufsunfähigkeit kann damit nur durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung realisiert werden.
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind damit enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben. Die Berufsunfähigkeitsrente kommt i.d.R. dann zum Einsatz, wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche Rente.
Im Fall der Berufsunfähigkeit sollten Sie i.d.R. mindestens 75 % Ihres vorherigen Nettoeinkommens weiterhin zur Verfügung haben, da die meisten regelmäßigen Ausgaben wie Miete, Versicherungen, Lebensmittel, Auto etc. weiter laufen und häufig sogar neue finanzielle Belastungen auf Sie zukommen.
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