Hilfe / FAQs
Fragen zu: Tippgeber
- 3.3.1 Was ist ein Tippgeber?
- Ein Tippgeber stellt den Kontakt zwischen einem Kunden und einem Experten her. Er kann dafür vom Experten eine Provision ("Tippgeberprovision") erhalten. Tragen Sie daher Ihren Tippgeber sofort bei der Registrierung oder später im Kontobereich oder bei der Einstellung einer neuen Anfrage ein, um die Vorteile zu nutzen.
Falls der Kunde nach dem Beratungsgespräch tatsächlich einen Vertrag abschließt, ist der Experte anschließend verpflichtet, dem Tippgeber die evtl. in seinem Angebot mit angegebene Provision auszuzahlen („Tippgeberprovision“). Die Auszahlung kann sich wegen der Stornierungshaftung des Experten auch auf mehrere Jahre erstrecken.
Das Tippgebermodell wird von fairvermittelt.de für alle Versicherungsprodukte angewendet (Altersvorsorge, Gesundheits- und Sachversicherungen). Bei Versicherungen dürfen Experten Ihre Provision oder Teile davon nicht an den Kunden direkt oder indirekt zurückerstatten (Provisionsabgabeverbot). An Tippgeber darf jederzeit ein Teil der Provision gezahlt werden. Der Tippgeber darf diese aber nicht an den Kunden weiterleiten.
Bei Investment- und Finanzierungsprodukten ist das Tippgeber-Modell nicht erforderlich. Hier kann der Experte dem Kunden direkt einen Rabatt auf seine Provision geben. Einen möglichen Rabatt weist fairvermittelt.de entweder direkt aus (z.B. als Kick-Back Erstattung oder als Rabatt auf Ausgabeaufschläge beim Fondsdepot) oder indirekt in günstigeren monatlichen Raten (z.B. bei Baufinanzierungen).
Egal ob Versicherungen, Geldanlagen oder Finanzierungen – bei fairvermittelt.de können sie sicher sein, dass Sie nicht nur die besten Produkte angeboten bekommen, sondern im Wettbewerb der bei fairvermittelt.de registrierten Experten auch die besten Konditionen und Rabatte auf alle Produkte.
- 3.3.2 Wie läuft das Tippgeber-Modell bei fairvermittelt.de ab?
- Als Kunde haben Sie drei Möglichkeiten einen Tippgeber einzutragen, wobei wir vom Tippgeber lediglich den Namen und die E-Mail Adresse benötigen: 1. Direkt bei der ersten Registrierung auf fairvermittelt.de 2. Jederzeit nach der Registrierung im Kontobereich unter „Meine Stammdaten“ 3. Bei der Einstellung einer neuen Anfrage unter „Anfrageinfos“ Alle Tippgeber, die noch nicht auf fairvermittelt.de registriert sind, erhalten von uns eine E-Mail mit der Einladung sich ebenfalls bei fairvermittelt.de zu registrieren, um von den Vorteilen unserer Plattform profitieren zu können. Für Sie als Kunde ist es aber unerheblich, ob sich Ihr Tippgeber bei fairvermittelt.de registriert oder nicht, der Anspruch auf eine evtl. Tippgeberprovision entsteht unabhängig von der Registrierung. Bei Bedarf können Sie Ihren Tippgeber im Kontobereich unter „Meine Stammdaten“ jederzeit ändern. Wenn Sie selber auch Tippgeber werden wollen, so können Sie im Kontobereich unter „Empfehlungen / Tippgeber“ fairvermittelt.de jederzeit einer beliebigen Anzahl von Freunden und Verwandten weiterempfehlen. Die Einladung enthält einen Link auf das Registrierungsformular von fairvermittelt.de, in dem Sie als Tippgeber automatisch eingetragen sind. Unter „Empfehlungen / Tippgeber“ können Sie auch jederzeit nachvollziehen, ob sich eine von Ihnen eingeladene Person auf fairvermittelt.de bereits registriert hat oder bereits einen Experten für ein Gespräch mit möglicher Tippgeberprovision ausgewählt hat.
- 3.3.3 Wozu gibt es das Tippgeber-Modell bei fairvermittelt.de?
- Das Tippgebermodell ist außerhalb von Online Plattformen bereits ein gängiges Verfahren für die Vermittlung von potentiellen Versicherungskunden. fairvermittelt.de bietet jetzt auch erstmalig die Möglichkeit von Tippgeberprovisionen im Online Bereich zu profitieren. Die bei fairvermittelt.de registrierten Experten können bei allen Anfragen mit eingetragenem Tippgeber eine Tippgeberprovision anbieten. Aus rechtlichen Gründen ist es derzeit in Deutschland leider noch nicht möglich, eine Reduzierung der Expertenprovision direkt an die Kunden auszuzahlen. Der Grund liegt im Provisionsabgabeverbot für Versicherungen.
- 3.3.4 Wer kann Tippgeber sein?
- Ein Tippgeber kann ein beliebiger Bekannter, Freund oder Verwandter des Kunden sein. Somit bietet fairvermittelt.de jedem Nutzer die Möglichkeit, Tippgeber bei anderen Kunden (z.B. für Abschlüsse bei Familienmitgliedern) zu sein. Zudem kann er sowohl ein als Tippgeber registriertes Mitglied sein, als auch ein Dritter, der bislang noch kein registriertes Mitglied ist.
- 3.3.5 Provisionsabgabeverbot: Kann ein Kunde gleichzeitig Tippgeber sein?
- Dem Experten ist es gesetzlich verboten, Versicherungsnehmern in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren (Provisionsabgabeverbot VAG § 81 Abs. 2 Satz 4). Darunter fällt auch eine mögliche Rückerstattung von Provisionen für eigene Verträge, da diese dann als Rückvergütung interpretiert werden kann. Somit kann ein Kunde nicht gleichzeitig Tippgeber in eigener Sache sein. Ein Kunde kann allerdings sehr wohl Tippgeber bei anderen Kunden (z.B. für Abschlüsse bei Familienmitgliedern) sein.
- 3.3.6 Wie kann der Tippgeber Kunden werben?
- Wenn Sie selber auch Tippgeber werden wollen, so können Sie im Kontobereich unter „Empfehlungen / Tippgeber“ fairvermittelt.de jederzeit einer beliebigen Anzahl von Freunden und Verwandten weiterempfehlen. Die Einladung enthält einen Link auf das Registrierungsformular von fairvermittelt.de, in dem Sie als Tippgeber automatisch eingetragen sind. Unter „Empfehlungen / Tippgeber“ können Sie auch jederzeit nachvollziehen, ob sich eine von Ihnen eingeladene Person auf fairvermittelt.de bereits registriert hat oder bereits einen Experten für ein Gespräch mit möglicher Tippgeberprovision ausgewählt hat.
- 3.3.7 Wie hoch ist die Tippgeber-Provision?
- Ob und in welcher Höhe eine Tippgeberprovision bei einer Versicherung gezahlt wird, hängt grundsätzlich vom Experten ab. Die Art des Versicherungsproduktes hat dabei einen entscheidenden Einfluss auf die Provisionshöhe.
- 3.3.8 Wann wird die Tippgeber-Provision ausgezahlt?
- Der registrierte Tippgeber wird per E-Mail benachrichtigt, wenn ein von ihm geworbener Kunde sich für ein Expertengespräch mit Tippgeberprovision entschieden hat. Falls der Kunde nach dem Beratungsgespräch einen Vertrag abschließt, ist der Experte verpflichtet, dem Tippgeber die angebotene Provision auszuzahlen. Hierfür erhält auch der Tippgeber die Kontaktdaten des Experten.